HOAI.
LP 1-9.
HOAI.
LP 1-9.
Ein wichtiger Faktor unserer Tätigkeit ist die individuelle und zielgerichtete Beratung und transparente Kommunikation mit unseren Projektpartnern. Gemeinsam definieren wir Planungsziele, erarbeiten realistische Termin- und Kostenpläne und führen diese budget- und termintreu durch.
Die HOAI.
Wir bieten Ihnen das gesamte Leistungsspektrum der HOAI (Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen) für Ihre Bauvorhaben an.
Die HOAI ordnet die Planungsleistungen in Phasen, welche nachfolgend kurz beschrieben werden:
1. Grundlagenermittlung
2. Vorplanung
3. Entwurfsplanung
4. Genehmigungsplanung
5. Ausführungsplanung, Werkplanung
6. Vorbereitung der Vergabe
7. Mitwirkung bei der Vergabe
8. Objektüberwachung
9. Objektbetreuung und Dokumentation
Die Leistungsphasen und ihre Benennung dienen der Honorarermittlung nach HOAI und werden nur in diesem Zusammenhang dezidiert verwendet, im alltäglichen Sprachgebrauch von Architekten und Ingenieuren finden sich oft andere Begriffe. LP1 bis LP3 werden in der Regel unter dem Begriff des Entwurfs zusammengefasst.
So gehen wir vor.
Wir ermitteln für Ihre Bauvorhaben die Grundlagen. Hierzu zählen die der eigentlichen Planung vorgeschalteten Maßnahmen und Überlegungen, insbesondere das Klären der Aufgabenstellung und der Beratung zum gesamten Leistungsbedarf. Als besondere Leistungen bieten wir eine Bestandsaufnahme inkl. Aufmaße und Standortanalyse im Rahmen der Grundlagenermittlung an.
Nachfolgend die Vorplanung, in der wir für Sie eine Grundlagenanalyse aufstellen, in der die Abstimmung der Aufgabenstellung und die Erarbeitung eines Planungskonzeptes erarbeitet wird. In dieser Phase werden auch die Behörden erstmals kontaktiert und die Genehmigungsfähigkeit geprüft. Zum Abschluss der Vorplanung wird eine erste Kostenschätzung für Ihr Projekt erstellt, um zu einem frühen Zeitpunkt Kostensicherheit zu erhalten.
Aufbauend auf der Vorplanung arbeiten wir für Sie in der Entwurfsplanung das Planungskonzept mit den festgelegten Komponenten in Abstimmung mit allen an der Planung beteiligten Spezialisten unter Berücksichtigung der genehmigungsrechtlichen Parameter durch und stellen Ihnen die Ergebnisse grafisch anspruchsvoll zusammen.
Mit der Genehmigungsplanung reichen wir als bauvorlagenberechtigter Planer Ihr Vorhaben bei den entsprechenden Behörden ein.
Nach Erhalt der Baugenehmigung bereiten wir in den LP 5-7 die Realisierung des Projektes vor, bevor wir in der Objektüberwachung den Baufortschritt überwachen und koordinieren.